Sie haben Ihre Schweizer Firma gegründet — und jetzt? Sobald der Handelsregistereintrag durch ist, kommen die Behörden ins Spiel: Sozialversicherungen, AHV-Anmeldung, allenfalls MWST. Drei Buchstaben-Kombinationen, die jeder Gründer kennen sollte — und die in der Praxis oft mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten.
In diesem Artikel: was SVA, AHV und MWST konkret bedeuten, welche Pflichten Sie haben, ab welchen Schwellen welche Anmeldungen nötig werden — und was UniExe für Sie übernimmt.
Die drei Begriffe in 30 Sekunden
| Begriff | Was es ist | Wer betroffen ist |
|---|---|---|
| SVA | Sozialversicherungsanstalt — kantonale Behörde, die AHV/IV/EO-Beiträge einzieht | Jede Firma · jede selbständig erwerbende Person |
| AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung — das Schweizer Pendant zur staatlichen Rente | Alle Erwerbstätigen ab 17 Jahren |
| MWST | Mehrwertsteuer — Umsatzsteuer auf Verkäufe und Dienstleistungen | Firmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz |
SVA — Was Sie als Gründer wissen müssen
Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) ist Ihre kantonale Anlaufstelle für AHV, IV, EO und ALV. Sobald Sie eine Firma gründen oder selbständig werden, müssen Sie sich bei der SVA Ihres Wohnkantons anmelden.
Die Anmeldung ist Pflicht — keine Wahl. Die SVA prüft, ob Sie als selbständigerwerbend anerkannt werden. Das ist wichtig, weil die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung davon abhängt.
- Anmeldefrist: innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit
- Bei einer GmbH/AG: Geschäftsführer und Angestellte werden über die Firma bei der SVA gemeldet
- Beiträge fliessen aus Ihrem Lohn (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil)
AHV — Die Pflicht für jeden Erwerbstätigen
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist das Fundament der ersten Säule. Beiträge bezahlen alle Erwerbstätigen — auch Selbständige. Bei einer GmbH oder AG wird die AHV über den Lohn abgerechnet (10.6% für 2026, je hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Wichtig für Geschäftsführer einer eigenen GmbH: Sie sind in der Regel angestellt, nicht selbständig. Das bedeutet: AHV-Beiträge über die Lohnabrechnung — und gleichzeitig Anspruch auf ALV, Unfallversicherung und BVG-Versicherung.
MWST — Erst ab CHF 100'000 Umsatz
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf Umsätze aus Verkäufen und Dienstleistungen erhoben. Aktueller Normalsatz: 8.1% (Stand 2024).
Wichtig: Nicht jede Firma muss sich für MWST anmelden. Die Pflicht beginnt erst bei einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter sind Sie befreit — Sie können sich aber freiwillig anmelden, wenn Sie Vorsteuerabzug nutzen wollen.
Wann lohnt sich freiwillige MWST-Anmeldung?
- Wenn Ihre Kunden überwiegend Firmen sind (B2B) → Vorsteuerabzug attraktiv
- Wenn Sie hohe Investitionen tätigen (z.B. Maschinen, IT)
- Wenn internationale Geschäfte geplant sind
Nicht sinnvoll, wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen — diese können die MWST nicht abziehen und Ihre Preise werden de facto teurer.
BVG — Der oft vergessene Faktor
Bei Ihren Angestellten (inkl. Sie selbst als GmbH-Geschäftsführer) wird ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 die BVG-Pflicht ausgelöst — die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie müssen sich also einer Pensionskasse anschliessen und Beiträge abführen.
Das ist keine optionale Wahl. Wer die BVG-Pflicht verletzt, riskiert empfindliche Bussen.
Quellensteuer — Wann relevant?
Falls Sie Mitarbeitende mit Ausländer-Aufenthaltsbewilligung B oder L beschäftigen, müssen Sie deren Steuern direkt vom Lohn abziehen und an den Kanton überweisen — die sogenannte Quellensteuer. Bei eigenen Geschäftsführern aus dem Ausland besonders relevant.
Die wichtigsten Schwellenwerte auf einen Blick
| Schwelle | Wert | Konsequenz |
|---|---|---|
| SVA-Anmeldung | Sofort | Pflicht ab Aufnahme der Tätigkeit |
| BVG-Pflicht | CHF 22'680 / Jahr | Pensionskasse zwingend |
| MWST-Pflicht | CHF 100'000 / Jahr | MWST-Anmeldung & Abrechnungen |
| HR-Eintragspflicht | CHF 100'000 / Jahr | Pflichtanmeldung für Einzelfirmen |
Was UniExe für Sie übernimmt
Wir koordinieren alle Behördenanmeldungen aus einer Hand:
- SVA-Anmeldung und Anerkennung als selbständigerwerbend
- Berechnung der AHV/IV/EO-Beiträge
- Prüfung der BVG-Pflicht und Wahl einer geeigneten Pensionskasse
- MWST-Prüfung und ggf. Anmeldung
- Quellensteuer-Anmeldung wenn relevant
- Koordination mit Treuhand-Partner für laufende Lohn- und MWST-Abrechnungen
Sie müssen nicht mit drei Behörden parallel verhandeln — wir liefern ein klares Setup, das von Tag eins funktioniert.
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Anmeldungen für Ihre Situation wirklich nötig sind — und welche Sie sich sparen können.