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Behörden & Steuern

SVA, AHV, MWST — was bedeutet das für Ihre neue Firma?

Mai 2026·7 Min. Lesezeit·Vladimir Lysow
Schweizer Behörden

Sie haben Ihre Schweizer Firma gegründet — und jetzt? Sobald der Handelsregistereintrag durch ist, kommen die Behörden ins Spiel: Sozialversicherungen, AHV-Anmeldung, allenfalls MWST. Drei Buchstaben-Kombinationen, die jeder Gründer kennen sollte — und die in der Praxis oft mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten.

In diesem Artikel: was SVA, AHV und MWST konkret bedeuten, welche Pflichten Sie haben, ab welchen Schwellen welche Anmeldungen nötig werden — und was UniExe für Sie übernimmt.

Die drei Begriffe in 30 Sekunden

BegriffWas es istWer betroffen ist
SVASozialversicherungsanstalt — kantonale Behörde, die AHV/IV/EO-Beiträge einziehtJede Firma · jede selbständig erwerbende Person
AHVAlters- und Hinterlassenenversicherung — das Schweizer Pendant zur staatlichen RenteAlle Erwerbstätigen ab 17 Jahren
MWSTMehrwertsteuer — Umsatzsteuer auf Verkäufe und DienstleistungenFirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz

SVA — Was Sie als Gründer wissen müssen

Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) ist Ihre kantonale Anlaufstelle für AHV, IV, EO und ALV. Sobald Sie eine Firma gründen oder selbständig werden, müssen Sie sich bei der SVA Ihres Wohnkantons anmelden.

Die Anmeldung ist Pflicht — keine Wahl. Die SVA prüft, ob Sie als selbständigerwerbend anerkannt werden. Das ist wichtig, weil die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung davon abhängt.

AHV — Die Pflicht für jeden Erwerbstätigen

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist das Fundament der ersten Säule. Beiträge bezahlen alle Erwerbstätigen — auch Selbständige. Bei einer GmbH oder AG wird die AHV über den Lohn abgerechnet (10.6% für 2026, je hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

Wichtig für Geschäftsführer einer eigenen GmbH: Sie sind in der Regel angestellt, nicht selbständig. Das bedeutet: AHV-Beiträge über die Lohnabrechnung — und gleichzeitig Anspruch auf ALV, Unfallversicherung und BVG-Versicherung.

Faustregel — GmbH vs. Selbständig Wer eine GmbH oder AG gründet und dort als Geschäftsführer angestellt ist, hat den gleichen Sozialversicherungsschutz wie ein normaler Arbeitnehmer. Wer als Einzelunternehmer arbeitet, hat einen reduzierten Schutz — dafür flexibler in der Beitragshöhe.

MWST — Erst ab CHF 100'000 Umsatz

Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf Umsätze aus Verkäufen und Dienstleistungen erhoben. Aktueller Normalsatz: 8.1% (Stand 2024).

Wichtig: Nicht jede Firma muss sich für MWST anmelden. Die Pflicht beginnt erst bei einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter sind Sie befreit — Sie können sich aber freiwillig anmelden, wenn Sie Vorsteuerabzug nutzen wollen.

Wann lohnt sich freiwillige MWST-Anmeldung?

Nicht sinnvoll, wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen — diese können die MWST nicht abziehen und Ihre Preise werden de facto teurer.

BVG — Der oft vergessene Faktor

Bei Ihren Angestellten (inkl. Sie selbst als GmbH-Geschäftsführer) wird ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 die BVG-Pflicht ausgelöst — die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie müssen sich also einer Pensionskasse anschliessen und Beiträge abführen.

Das ist keine optionale Wahl. Wer die BVG-Pflicht verletzt, riskiert empfindliche Bussen.

Quellensteuer — Wann relevant?

Falls Sie Mitarbeitende mit Ausländer-Aufenthaltsbewilligung B oder L beschäftigen, müssen Sie deren Steuern direkt vom Lohn abziehen und an den Kanton überweisen — die sogenannte Quellensteuer. Bei eigenen Geschäftsführern aus dem Ausland besonders relevant.

Die wichtigsten Schwellenwerte auf einen Blick

SchwelleWertKonsequenz
SVA-AnmeldungSofortPflicht ab Aufnahme der Tätigkeit
BVG-PflichtCHF 22'680 / JahrPensionskasse zwingend
MWST-PflichtCHF 100'000 / JahrMWST-Anmeldung & Abrechnungen
HR-EintragspflichtCHF 100'000 / JahrPflichtanmeldung für Einzelfirmen
Häufiger Fehler bei Gründern Viele unterschätzen die Sozialversicherungslast — bei einer Lohnauszahlung von CHF 100'000 fallen rund 20–25% Lohnnebenkosten an (AHV, BVG, UVG, KTG, FAK). Das muss in die Liquiditätsplanung der ersten Monate eingeplant werden.

Was UniExe für Sie übernimmt

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