Die Schweiz zieht Unternehmer aus aller Welt an: tiefe Steuern, politische Stabilität, starker Franken und ein erstklassiges Netzwerk von Banken, Beratern und Investoren. Ob Sie in Dubai, München, Mailand oder Shanghai leben — eine Schweizer Firma zu gründen ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Aber es gibt eine zentrale Anforderung, die viele unterschätzen: die Wohnsitzpflicht.
Die wichtigste Regel: Wohnsitzpflicht
Für die Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz ist keine Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlich — und auch kein eigener Wohnsitz in der Schweiz. Die Nationalität des Gründers spielt grundsätzlich keine Rolle.
Jedoch gilt: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Konkret bedeutet das:
- GmbH: Mindestens ein Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung muss in der Schweiz wohnen. Alternativ zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift, beide mit Schweizer Wohnsitz.
- AG: Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung muss in der Schweiz wohnen.
Wenn Sie selbst nicht in der Schweiz wohnen — und das ist der Normalfall bei Gründern aus Dubai oder dem Ausland — brauchen Sie einen sogenannten Domizilhalter oder Direktor mit Schweizer Wohnsitz. Das ist eine Dienstleistung, die spezialisierte Firmen wie UniExe anbieten.
(Quellen: OR Art. 718, Startups.ch 2025, Zürcher Treuhand 2024)
GmbH oder AG — was ist besser für Ausländer?
Beide Rechtsformen sind für ausländische Gründer geeignet. Die Wahl hängt von Ihren Zielen und Ihrem Kapital ab:
GmbH
- Mindest-Stammkapital: CHF 20'000 (voll einzuzahlen)
- Gesellschafter im Handelsregister eingetragen (namentlich)
- Ideal für KMU, Beratungs-, IT- und Dienstleistungsfirmen
- Günstigere Gründungskosten
AG
- Mindest-Aktienkapital: CHF 100'000 (50 % einzuzahlen)
- Aktionäre können anonym bleiben
- Ideal für grössere Strukturen, Investoren oder Börsenpläne
- Professionelleres Image im internationalen Markt
Beide Rechtsformen bieten beschränkte Haftung — Ihr persönliches Vermögen ist geschützt.
"Eine Schweizer Firma können Sie von Dubai aus gründen. Was Sie brauchen: den richtigen lokalen Partner mit Schweizer Wohnsitz — und das ist alles."
— UniExe – SuisseEU-Bürger vs. Drittstaaten: Der entscheidende Unterschied
Ob Sie aus Deutschland, Frankreich oder den UAE kommen — macht einen grossen Unterschied, wenn Sie selbst in die Schweiz ziehen wollen:
EU/EFTA-Bürger (z.B. Deutsche, Franzosen, Italiener):
- Können relativ einfach eine Aufenthaltsbewilligung B oder C erhalten
- Mit Wohnsitz in der Schweiz: volle Kontrolle über eigene Firma ohne fremden Direktor
Drittstaaten (z.B. UAE, China, USA, Russland):
- Aufenthaltsbewilligung schwieriger zu erhalten
- Für eine Niederlassungsbewilligung (C) oft Jahre Wartezeit erforderlich
- Lösung: Domizilhalter-Service mit lokalem Direktor nutzen
- Alternativ: Eigene Person in die Schweiz zügeln — erfordert Investoren-Visum oder Unternehmensgründung mit Substanznachweis
Was viele unterschätzen: Substanz und Steuern
Eine Schweizer Briefkastenfirma ist heute kaum noch möglich. Banken, Behörden und Steuerbehörden prüfen, ob eine Firma echte Substanz hat:
- Echte Büroräume oder Domiziladresse
- Aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz
- Lokale Mitarbeitende oder Direktor
Steuerlich ist die Schweiz nach wie vor attraktiv:
- Bundesgewinnsteuer: 8.5 %
- Total effektiv je nach Kanton: ca. 12–22 % (Zug, Schwyz am günstigsten)
- MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz
Wichtig: Wählen Sie den Kanton strategisch. Zug hat die tiefsten Steuern, Zürich das beste Netzwerk, Schwyz bietet ebenfalls attraktive Konditionen.
(Quelle: Nexova AG, Firmengründung Ausländer 2025)
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Falscher Kanton gewählt — Nicht alle Kantone sind gleich attraktiv. Wer in Zürich gründet, zahlt mehr Steuern als in Zug.
- Bankverbindung unterschätzt — Ohne Schweizer Geschäftskonto geht nichts. Die Kontoeröffnung ist oft der schwierigste Schritt — dauert 2–8 Wochen und erfordert Substanznachweis.
- Kein lokaler Partner — Wer ohne Schweizer Netzwerk gründet, verliert Zeit und Geld. Ein lokaler Berater mit Handelsregister-Erfahrung ist unverzichtbar.
- Substanz vernachlässigt — Eine Domiziladresse alleine reicht oft nicht mehr. Banken fragen nach echter Geschäftstätigkeit.
- Falsche Rechtsform — GmbH oder AG — die Wahl hat langfristige steuerliche und strukturelle Konsequenzen.
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