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Immobilienfinanzierung

Renditeobjekte in der Schweiz: Was Ausländer kaufen dürfen — und was nicht

Die Schweiz schützt ihren Immobilienmarkt mit dem Lex Koller-Gesetz. Wer die Regeln kennt, findet aber attraktive Wege — besonders bei Gewerbe- und Renditeobjekten.

Mai 2026·8 Min. Lesezeit·Vladimir Lysow
Renditeobjekte Schweiz
1983
Lex Koller in Kraft seit diesem Jahr
Bundesgesetz BewGst
100 %
Gewerbeimmobilien ohne Bewilligung erwerbbar
Lex Koller Art. 2
26
Kantone mit eigenen Umsetzungsrichtlinien
Bundesgesetz BewGst

Die Schweiz gilt als einer der stabilsten Immobilienmärkte der Welt. Tiefe Inflation, starke Währung, geringe Leerstandsquoten — Renditeobjekte in der Schweiz sind begehrt. Doch wer als Ausländer investieren möchte, stösst schnell auf ein Gesetz, das die Spielregeln definiert: die Lex Koller.

Dieses Bundesgesetz regelt seit 1983, wer in der Schweiz Grundstücke und Immobilien erwerben darf. Die gute Nachricht: Für Gewerbe- und Renditeobjekte gibt es deutlich mehr Möglichkeiten als viele denken.

Was ist die Lex Koller?

Die Lex Koller (offiziell: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewGst) wurde eingeführt, um den Schweizer Immobilienmarkt vor übermässiger ausländischer Nachfrage zu schützen.

Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen:

Entscheidend für Ihre Situation als Ausländer sind zwei Faktoren:

  1. Ihr Aufenthaltsstatus (Wohnsitz in der Schweiz oder nicht)
  2. Der Nutzungszweck der Immobilie

(Quelle: Walde Immobilien, Lex Koller 2025)

Gewerbeimmobilien: Die grosse Ausnahme

Hier die wichtigste Nachricht für Investoren: Gewerbeimmobilien können von Ausländern ohne Lex Koller-Bewilligung erworben werden — unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz wohnen oder nicht.

Was gilt als Gewerbeimmobilie?

Ausländische Investoren können also direkt in Zürcher Bürogebäude, Basler Geschäftshäuser oder Genfer Gewerbeflächen investieren — ohne Bewilligungsverfahren.

(Quelle: We-Net Immobilien, Lex Koller 2025; Beck Real Estate 2022)

"Was immer erlaubt ist, sind Gewerbeliegenschaften — also zum Beispiel ein Restaurant oder ein Büro. Diese können auch Personen im Ausland ohne Bewilligung erwerben, solange sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden."

— We-Net Immobilien 2025

Renditeobjekte (Wohnliegenschaften): Strenge Regeln

Wer als Ausländer ohne Schweizer Wohnsitz ein Mehrfamilienhaus oder eine Rendite-Wohnliegenschaft kaufen möchte, stösst auf erhebliche Hürden:

OHNE Schweizer Wohnsitz

  • Kauf von Wohn-Renditeobjekten grundsätzlich nicht erlaubt
  • Keine Bewilligung für Mehrfamilienhäuser als Kapitalanlage
  • Ausnahmen: Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie

MIT Aufenthaltsbewilligung B (EU/EFTA)

  • Kauf eines Hauptwohnsitzes ohne Bewilligung möglich
  • Kein Kauf als Renditeobjekt

MIT Aufenthaltsbewilligung C (Niederlassungsbewilligung)

  • Gleiche Rechte wie Schweizer Bürger
  • Uneingeschränkter Immobilienerwerb möglich

(Quelle: Aforia, Lex Koller 2025; CapiWell 2025)

Der clevere Weg: Schweizer Firma gründen

Hier liegt die eleganteste Lösung für internationale Investoren: Eine Schweizer AG oder GmbH mit Sitz in der Schweiz kann Gewerbeimmobilien und unter bestimmten Voraussetzungen auch Liegenschaften erwerben — sofern die Firma nicht "ausländisch beherrscht" ist.

Was bedeutet "ausländisch beherrscht"?
Wenn mehr als 1/3 der Stimmrechte oder des Kapitals direkt oder indirekt von Ausländern gehalten werden, gilt die Firma als ausländisch beherrscht und unterliegt der Lex Koller.

Lösung: Struktur korrekt aufsetzen — mit einem Schweizer Mitgründer oder einer durchdachten Holdingstruktur.

Wichtig: Diese Strukturen müssen rechtlich sauber und transparent aufgebaut sein. Umgehungsversuche werden von Behörden erkannt und können zur Annullierung des Kaufs führen.

(Quelle: Beck Real Estate, Lex Koller 2022)

Kantonale Unterschiede beachten

Ein oft übersehener Faktor: Der Kanton macht einen grossen Unterschied.

Streng (praktisch keine Ausländerbewilligungen):

Offener (Tourismus-Kantone, mehr Spielraum):

Für Gewerbeimmobilien spielt der Kanton weniger eine Rolle — hier ist der Markt schweizweit offen. Bei gemischten Objekten (Wohn- und Gewerbeanteil) sollten Sie jedoch immer einen lokalen Spezialisten beiziehen.

(Quelle: We-Net Immobilien 2025)

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