Die Schweiz gilt als einer der stabilsten Immobilienmärkte der Welt. Tiefe Inflation, starke Währung, geringe Leerstandsquoten — Renditeobjekte in der Schweiz sind begehrt. Doch wer als Ausländer investieren möchte, stösst schnell auf ein Gesetz, das die Spielregeln definiert: die Lex Koller.
Dieses Bundesgesetz regelt seit 1983, wer in der Schweiz Grundstücke und Immobilien erwerben darf. Die gute Nachricht: Für Gewerbe- und Renditeobjekte gibt es deutlich mehr Möglichkeiten als viele denken.
Was ist die Lex Koller?
Die Lex Koller (offiziell: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewGst) wurde eingeführt, um den Schweizer Immobilienmarkt vor übermässiger ausländischer Nachfrage zu schützen.
Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen:
- Wohnimmobilien: streng reguliert
- Gewerbeimmobilien: weitgehend frei
- Touristisch genutzte Objekte: kantonal unterschiedlich
Entscheidend für Ihre Situation als Ausländer sind zwei Faktoren:
- Ihr Aufenthaltsstatus (Wohnsitz in der Schweiz oder nicht)
- Der Nutzungszweck der Immobilie
(Quelle: Walde Immobilien, Lex Koller 2025)
Gewerbeimmobilien: Die grosse Ausnahme
Hier die wichtigste Nachricht für Investoren: Gewerbeimmobilien können von Ausländern ohne Lex Koller-Bewilligung erworben werden — unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz wohnen oder nicht.
Was gilt als Gewerbeimmobilie?
- Bürogebäude und Geschäftshäuser
- Ladenlokale und Verkaufsflächen
- Produktionshallen und Lager
- Gastronomie und Hotels
- Gemischte Objekte mit überwiegendem Gewerbeanteil
Ausländische Investoren können also direkt in Zürcher Bürogebäude, Basler Geschäftshäuser oder Genfer Gewerbeflächen investieren — ohne Bewilligungsverfahren.
(Quelle: We-Net Immobilien, Lex Koller 2025; Beck Real Estate 2022)
"Was immer erlaubt ist, sind Gewerbeliegenschaften — also zum Beispiel ein Restaurant oder ein Büro. Diese können auch Personen im Ausland ohne Bewilligung erwerben, solange sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden."
— We-Net Immobilien 2025Renditeobjekte (Wohnliegenschaften): Strenge Regeln
Wer als Ausländer ohne Schweizer Wohnsitz ein Mehrfamilienhaus oder eine Rendite-Wohnliegenschaft kaufen möchte, stösst auf erhebliche Hürden:
OHNE Schweizer Wohnsitz
- Kauf von Wohn-Renditeobjekten grundsätzlich nicht erlaubt
- Keine Bewilligung für Mehrfamilienhäuser als Kapitalanlage
- Ausnahmen: Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie
MIT Aufenthaltsbewilligung B (EU/EFTA)
- Kauf eines Hauptwohnsitzes ohne Bewilligung möglich
- Kein Kauf als Renditeobjekt
MIT Aufenthaltsbewilligung C (Niederlassungsbewilligung)
- Gleiche Rechte wie Schweizer Bürger
- Uneingeschränkter Immobilienerwerb möglich
(Quelle: Aforia, Lex Koller 2025; CapiWell 2025)
Der clevere Weg: Schweizer Firma gründen
Hier liegt die eleganteste Lösung für internationale Investoren: Eine Schweizer AG oder GmbH mit Sitz in der Schweiz kann Gewerbeimmobilien und unter bestimmten Voraussetzungen auch Liegenschaften erwerben — sofern die Firma nicht "ausländisch beherrscht" ist.
Was bedeutet "ausländisch beherrscht"?
Wenn mehr als 1/3 der Stimmrechte oder des Kapitals direkt oder indirekt von Ausländern gehalten werden, gilt die Firma als ausländisch beherrscht und unterliegt der Lex Koller.
Lösung: Struktur korrekt aufsetzen — mit einem Schweizer Mitgründer oder einer durchdachten Holdingstruktur.
Wichtig: Diese Strukturen müssen rechtlich sauber und transparent aufgebaut sein. Umgehungsversuche werden von Behörden erkannt und können zur Annullierung des Kaufs führen.
(Quelle: Beck Real Estate, Lex Koller 2022)
Kantonale Unterschiede beachten
Ein oft übersehener Faktor: Der Kanton macht einen grossen Unterschied.
Streng (praktisch keine Ausländerbewilligungen):
- Zürich
- Basel
- Bern
Offener (Tourismus-Kantone, mehr Spielraum):
- Graubünden
- Wallis
- Tessin
Für Gewerbeimmobilien spielt der Kanton weniger eine Rolle — hier ist der Markt schweizweit offen. Bei gemischten Objekten (Wohn- und Gewerbeanteil) sollten Sie jedoch immer einen lokalen Spezialisten beiziehen.
(Quelle: We-Net Immobilien 2025)
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